Ohne Sympathie gibt es keine direkte Demokratie.

Nur mit Regierung, Parlament und dem Volk als Souverän lässt sich Good Governance machen.
Selbst das Volk als souveräner Verfassungs- und Gesetzgeber ist in das von ihm geschaffene Staatsgebilde eingebettet. Ebenso erfordert der letztlich auch durch das Volk geschaffene Rechtsstaat die Einhaltung der Menschenrechte sowie grundlegender Verfahrensprinzipien. Hinter diesen Status kann sich ein moderner Staat, der ein aktives Mitglied der Völkergemeinschaft sein will, nicht zurückziehen.
Daher ist Landesrecht vor Völkerrecht eher schlecht als recht.
Das Volk ist das oberste Staatsorgan:
http://www.nzz.ch/volk-als-oberstes-staatsorgan